Das Angebot

  • Unsere medizinischen Gutachter*innen sind SIM-zertifiziert (aktuell Dr. med. Daniel Dietrich).
  • Wir erstellen zivilrechtliche, sozialrechtliche und versicherungsrechtliche Gutachten.
  • Sämtliche psychiatrischen Fragestellungen können von uns begutachtet werden. Über eine hochspezialisierte fachliche Expertise verfügen wir bei Traumafolgestörungen.
  • Unsere Gutachten erfüllen die Qualitätskriterien für psychiatrische Gutachten.

Kontakt

Leitung Libereco Institut

Dr. med. Daniel Dietrich

daniel.dietrich@hin.ch

Sekretariat

+41 (0)32 530 73 67

libereco@hin.ch

Weitere Informationen

An wen richtet sich das Angebot?

Wir erstellen psychiatrische Gutachten (auch Obergutachten und parteiliche Gegengutachten) für Zivilbehörden, Justizbehörden und Versicherungen wie IV, SUVA, Gerichte, KESB und weitere.

Spezialisiert sind wir insbesonders auf Begutachtungen in Zusammenhang mit Traumafolgestörungen.

Unsere Dienstleistung

Wir sind uns der individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung psychiatrischer Begutachtungen bewusst, auch der möglichen Auswirkungen auf die Betroffenen. Gerade deshalb orientieren wir uns besonders gewissenhaft an den Qualitätskriterien für psychiatrische Gutachten.

Diese Qualitätskriterien sind wichtige Massstäbe, die bezwecken, dass psychiatrische Gutachten fundiert, objektiv und ethisch vertretbar sind. Die Kriterien dienen dazu, Qualität und Verlässlichkeit von psychiatrischen Gutachten sicherzustellen und die besten Interessen der betroffenen Personen zu schützen.

Unsere Gutachten sollten die folgenden Qualitätskriterien erfüllen:

  • Unabhängigkeit und Neutralität: Die begutachtende Fachperson sollte unabhängig und neutral sein, ohne persönliche, finanzielle oder institutionelle Interessen, welche die Objektivität des Gutachtens beeinflussen könnten.
  • Umfassende Untersuchung: Bei der Erstellung des Gutachtens sollte die begutachtende Fachperson eine gründliche Untersuchung durchführen, die klinische Interviews, psychometrische Tests und eine umfassende Anamnese einschliesst. Diese Untersuchung sollte auf die spezifische Fragestellung des Gutachtens zugeschnitten sein.
  • Berücksichtigung des Kontexts: Die begutachtende Fachperson sollte die sozialen, kulturellen und Umweltfaktoren berücksichtigen, die den Fall beeinflussen könnten, und diese Faktoren in die Bewertung einbeziehen.
  • Objektivität und evidenzbasierte Praxis: Das Gutachten sollte auf objektiven Bewertungsmethoden und evidenzbasierter Praxis beruhen, um eine objektive und zuverlässige Beurteilung sicherzustellen.
  • Transparente Methoden: Die begutachtende Fachperson sollte die angewandten Methoden und Diagnosekriterien transparent darlegen, um sicherzustellen, dass das Gutachten nachvollziehbar ist.
  • Klare und verständliche Sprache: Das Gutachten sollte in klarer und verständlicher Sprache verfasst sein, damit die Ergebnisse für die betroffene Person und andere Beteiligte leicht verständlich sind.
  • Respekt für die betroffene Person: Die Würde und die Rechte der betroffenen Person sollten respektiert werden, und die betroffene Person sollte angemessen informiert und in den Gutachtenprozess einbezogen werden.
  • Unparteilichkeit: Die begutachtende Fachperson sollte keine Seite bevorzugen und sich auf die objektive Beurteilung der vorliegenden Beweise konzentrieren.
Standort

Psychiatrische Gutachten finden in unseren Räumlichkeiten in Recherswil (Solothurn) statt.

Anmeldung

Anfragen bezüglich psychiatrischer Gutachten richten Sie bitte direkt an Dr. med. Daniel Dietrich. Wenn Sie eine individuelle Absprache wünschen, kontaktieren Sie unser Sekretariat, um einen Termin mit Herrn Dr. Dietrich zu vereinbaren.

Kosten

Die Kosten für ein Gutachten werden individuell abgesprochen. Idealerweise ist eine Kostenübernahme bereits vor der Anfrage geklärt.