Sozialpädagogische Familienbegleitung
Unsere Familienbegleitung betont Zusammenarbeit, methodische Offenheit und professionelle Vielfalt. Wir sind spezialisiert auf Familien mit Menschen im Autismusspektrum und Traumafolgen. Darüber hinaus bieten wir ergänzende Unterstützung in den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Spitex.
Das Angebot
- Klipp & Klar unterstützt insbesondere Familien, in denen Personen im Autismusspektrum oder mit Traumafolgen leben.
- Wir arbeiten nach dem systemischen Modell der kooperativen Prozessgestaltung (KPG), das die Integration verschiedener Methoden und die Zusammenarbeit mit der Familie sowie anderen Hilfssystemen betont.
- Unser interdisziplinäres Team besteht aus erfahrenen Fachpersonen in den Bereichen Psychologie, Sozialpädagogik, Heilpädagogik und Sozialer Arbeit, die gemeinsam daran arbeiten, die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
- Dank unserer ergänzenden internen Angebote wie Psychotherapie) und medizinisch-psychiatrische Begleitung gewährleisten wir eine umfassende multiprofessionelle Unterstützung.
- Als Mitglieder des Berner Fachverbands BevF und des gesamtschweizerischen Fachverbands SPF Schweiz sind wir bestens vernetzt und setzen auf hohe fachliche Standards.
Kontakt
Biel und Solothurn
Leitung
Markus Bürgi
markus.buergi@klippundklar.ch
Sekretariat
+41 (0)32 322 52 52
info@klippundklar.ch
Zürich
Leitung
Samuel Wiedemann
samuel.wiedemann@klippundklar.ch
Sekretariat
+41 (0)55 229 35 52
zueri@klippundklar.ch
Weitere Informationen
An wen richtet sich das Angebot?
Die Zielgruppe der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) umfasst Eltern, Erziehungsberechtigte und deren Kinder oder Jugendliche. Unser Angebot richtet sich an Familien, die sich in herausfordernden Lebenssituationen befinden und zeitnahe fachliche Unterstützung benötigen, um ihre Kinder bestmöglich zu schützen, zu fördern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen.
Belastende Faktoren können unter anderem sein:
- Erziehungsprobleme
- Familiäre Konflikte
- Fehlendes soziales Netz, Isolation
- Misshandlung oder Vernachlässigung von Minderjährigen
- Delinquenz oder Sucht
- Verhaltensauffälligkeiten
- Psychische Belastung, Behinderung, Krankheit oder Tod eines Familienmitglieds
Klipp & Klar hat sich auf die Begleitung von Familien spezialisiert, in denen eine oder mehrere Personen von einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder von Traumafolgen betroffen sind.
Unsere Dienstleistung
Die Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) bietet eine zeitlich befristete Unterstützung für Familien, die vor besonderen Herausforderungen in Beziehungs- und Erziehungsfragen stehen.
Die Familie erhält im alltäglichen Umfeld aufsuchende Beratung, Begleitung und Unterstützung, um die Beziehungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken und die Ressourcen der Familie zu wiederherzustellen, zu erhalten oder zu erweitern.
Für das Kind werden Bedingungen gefördert, die es ermöglichen, dass das Kindswohl sichergestellt ist und das Kind in seiner Entwicklung und Entfaltung unterstützt wird.
In der Regel dauert die Begleitung zwischen drei Monaten und einem Jahr. In begründeten Fällen ist auch eine längere Unterstützung möglich.
Unsere Ziele
- Stärken der Familie: Wir möchten Familien stärken und befähigen, Herausforderungen und Krisen zu meistern, ohne dass das Familiensystem zusammenbricht.
- Hilfe zur Selbsthilfe: Wir unterstützen die Familienmitglieder dabei, ihre eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zu erkennen und zu nutzen. Sie sollen lernen, ihren eigenen Stärken zu vertrauen, bei Bedarf spezifische Hilfe in Anspruch zu nehmen und mit entsprechenden Fachstellen zu kooperieren.
Auftraggebende
Wir verfügen über Leistungsvereinbarung en mit dem Jugendamt des Kantons Bern (KJA) und mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB). Darin sind Rahmenbedingungen und Finanzierung der sozialpädagogischen Familienbegleitung geregelt.
Auftraggebende für diese Leistungen sind:
- Sozialdienste
- Sozialzentren
- Kjz
- KESB
Das erwartet Sie
Vor der Familienbegleitung:
- Bedarfsklärung: Die zuständige Behörde klärt mit der Familie den Bedarf und die Rahmenbedingungen einer Familienbegleitung.
- Erstgespräch: Die Familie, wir als Anbieter und die zuständige Behörde treffen sich zur Klärung des Unterstützungsbedarfs und der Ziele. (Bei einer durch die KESB angeordneten, nicht freiwilligen Familienbegleitung werden die Ziele vorgegeben.)
- Beginn der Familienbegleitung
Familienbegleitung: Einstiegsphase
In der ersten Phase der Familienbegleitung steht das Fallverstehen im Fokus. Gemeinsam mit den Beteiligten (Familie, Auftraggebende, weitere Personen im Helfersystem) analysieren wir die Situation und entwickeln ein gemeinsames Verständnis. Ziele der Einstiegsphase:
- Die Beziehung zwischen der begleitenden Fachperson und der Familie ist vertrauensvoll und wohlwollend.
- Die Familie gewinnt eine differenzierte Einsicht in ihre Situation.
- Die Familie fühlt sich in ihren Beziehungs- und Erziehungskompetenzen und in der Alltagsbewältigung unterstützt.
- Die Familie zeigt Interesse, bei einem Veränderungsprozess aktiv mitzuwirken.
- Das Kindswohl ist nicht akut gefährdet.
Familienbegleitung: Hauptarbeits- und Abschlussphase
In der zweiten Phase steht der zielgeleitete Veränderungsprozess im Zentrum. Gemeinsam werden Bildungs- und Unterstützungs-Ziele entwickelt, Interventionen geplant, umgesetzt und ausgewertet. Ziele der Hauptarbeits- und Abschlussphase:
- Die Familie verfügt über angemessene Ressourcen und Strategien für den Umgang mit Konflikten und Krisen.
- Das Kind (bzw. die Kinder) ist in seiner Entwicklung gefördert.
- Die Familie ist in ihrem Umfeld sozial integriert.
- Die Erziehungsberechtigten nehmen ihre Beziehungs- und Erziehungsverantwortung selbstständig wahr.
Fachliche Ausrichtung
Die SPF stützt sich auf die Grundlagen des systemorientierten Handlungsansatzes, der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit und dem Empowerment-Prinzip. Wir legen den Schwerpunkt auf lösungs- und ressourcenorientierte Arbeitsweisen und richten die Methoden nach dem individuellen Bedarf der Familie aus.
Einige Konzepte, Methoden und Instrumente haben sich als besonders wirksam bewährt und entsprechen unserer systemischen, ressourcenorientierten Grundhaltung:
Im Bereich Beziehungsgestaltung innerhalb der Familie orientieren wir uns an der Bindungstheorie (Bowlby, Ainsworth, Main, Solomon, Brazelton u.a.). Wir nutzen je nach Bedarf verschiedene Methodiken und Konzepte:
- Die video-gestützte Methode Marte Meo (Maria Aarts) hat sich bewährt, um Interaktion und Kommunikation in der Familie gemeinsam zu beobachten, besprechen und verändern.
- Was Erziehungskompetenzen betrifft, arbeiten wir in der Regel mit dem Konzept der Neuen Autorität (Haim Omer, Arist von Schlippe), welches darauf abzielt, in Familien ein unterstützendes, gewaltfreies Umfeld zu schaffen und Beziehungen zu stärken. Das Bekenntnis zur Gewaltfreiheit ist für uns grundlegend.
- Das Genogramm hat sich als hilfreiches Instrument erwiesen, um familäre Beziehungen über mehrere Generationen hinweg sichtbar zu machen und dafür zu nutzen, eine erweiterte Sicht auf die Herausforderungen in der Familie zu entwickeln.
Team
Unsere Teams sind multiprofessionell zusammengesetzt, was uns ermöglicht, eine Vielfalt an Wissen, Methoden und Vorgehensweisen anzubieten.
Damit die inter- und multiprofessionelle Arbeit gelingt und die Familien stets einbezogen sind, arbeiten wir nach dem Modell der kooperativen Prozessgestaltung KPG (Hochuli Freund/ Stotz). Dabei handelt es sich um ein zielorientiertes Prozessmodell in sieben Schritten, das sich professionsübergreifend bewährt. Es stellt die Zusammenarbeit auf allen Ebenen in den Vordergrund, differenziert grundsätzlich zwischen Verstehen und Handeln und setzt auf die Integration verschiedener Methoden.
Standorte
Anmeldung
Zuweisende
- Als zuweisende Behörde (Sozialdienst, Sozialzentrum, Kjz, KESB) oder als involvierte Fachperson melden Sie sich für eine Anfrage oder eine Anmeldung direkt bei uns.
Familien in den Kantonen Bern und Solothurn
- Als Familie melden Sie Ihren Unterstützungsbedarf am besten direkt beim zuständigen Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.
- Ist der Kontakt zur Behörde für Sie eine grosse Hürde? Dann melden Sie sich bei uns und wir begleiten Sie bei diesem Schritt.
Familien im Kanton Zürich
- Als Familie melden Sie Ihren Unterstützungsbedarf am besten direkt beim Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Ihrer Wohngemeinde bzw. beim zuständigen Sozialzentrum (Stadt Zürich).
- Ist der Kontakt zur Behörde für Sie eine grosse Hürde? Dann melden Sie sich bei uns und wir begleiten Sie bei diesem Schritt.
Kosten
Die sozialpädagogische Familienbegleitung wird von Sozialdiensten koordiniert und in den Kantonen Bern und Zürich vom Kantonalen Jugendamt KJA (BE) respektive dem Amt für Jugend- und Berufsberatung AJB (ZH) vorfinanziert. Klipp & Klar verfügt in den genannten Kantonen über Leistungsverträge und somit eine in der Regel rasche und unkomplizierte Kostenübernahmegarantie. In den Kantonen Bern und Solothurn haben die Eltern in der Regel einen Beitrag an die Finanzierung zu leisten, der sich an der wirtschaftlichen Situation der Familie bemisst. Im Kanton Zürich ist eine solche Beteiligung nicht vorgesehen.